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   BPatG, 30.07.2003 - 26 W (pat) 16/03   

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BPatG, 30.07.2003 - 26 W (pat) 16/03 (https://dejure.org/2003,30680)
BPatG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 26 W (pat) 16/03 (https://dejure.org/2003,30680)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 26 W (pat) 16/03 (https://dejure.org/2003,30680)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 30.07.2003 - 26 W (pat) 16/03
    Zu den maßgeblichen Umständen gehören insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1995, 216 - Oxygenol II).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.07.2003 - 26 W (pat) 16/03
    Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der beiderseitigen Kennzeichnungen ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den sie hervorrufen (vgl EuGH aaO - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHé/TISSERAND mwNachw).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.07.2003 - 26 W (pat) 16/03
    Entgegen der Ansicht der Widersprechenden besteht auch keine unmittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Übereinstimmung prägender Markenbestandteile (vgl dazu BGH WRP 2000, 173 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 30.07.2003 - 26 W (pat) 16/03
    Zu den maßgeblichen Umständen gehören insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1995, 216 - Oxygenol II).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    (1) Es trifft zwar zu, dass der Verkehr im Bereich der Mineralwässer an beschreibende Bezeichnungen gewöhnt ist, die aus geografischen Herkunftsangaben und Angaben zum Wassergewinnungsort wie Quelle oder Brunnen bestehen und auf die Herkunft des Mineralwassers aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinweisen, weil auf dem Mineralwassergebiet die Herkunft aus einer Quelle oder einem Brunnen in einem bestimmten Gebiet besondere Bedeutung hat (BPatG 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness; 26 W (pat) 16/03 - Rommelsbacher Burgenquelle/Burg-Quelle; 26 W (pat) 146/01 - Baruther Johannesbrunnen/Johannis Quell; 26 W (pat) 242/93 - THÜRINGER WALDQUELL).
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